AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching und Beratung
1. Allgemeines
Unter Coaching und Beratung wird hier die Unterstützung des Auftraggebers bei dessen eigenständiger Lösungsfindung von Aufgaben und Problemen verstanden. Die eigentliche Veränderungsarbeitet leistet die Auftrageberin/der Auftraggeber. Coaching und Beratung beruhen auf gegenseitigem Vertrauen.
Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Coaching-Verträge und Beratungsverträge zwischen dem Auftraggeber und Barbara Jennetten, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart werden.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Barbara Jennetten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertraulichkeit
Barbara Jennetten verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber oder Beratenen gegebenen betrieblichen, beruflichen und privaten Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Dabei hat sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wahren.
Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber Barbara Jennetten ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet.
Barbara Jennetten ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden, sodass auch diese vollkommene Schweigepflicht bewahren müssen.
3. Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung
Der Umfang des konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Barbara Jennetten ist berechtigt, bei umfangreichen Beratungsprojekten, die ihr obliegenden Aufgaben (z.B. Recherchen, Befragungen, …) ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Barbara Jennetten selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
4. Honorare
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Honorare am Ende der jeweiligen Coaching- oder Beratungseinheit bar zu bezahlen.
Ausgestellte Honorarnoten sind sofort nach Rechnungslegung und ohne Abzug fällig.
Wird das Coaching bzw. die Beratunsleistung außerhalb von Graz erbracht, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessener Höhe berechnet.
Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von mir anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug sind 1 % p.m. Verzugszinsen zu bezahlen. Für jede Mahnung werden Euro 2,-- verrechnet.
5. Absagen und Verschiebungen
Bei Stornierungen von vereinbarten Coaching- bzw. Beratungssitzungen innerhalb von 3 Werktagen vor dem vereinbarten Termin werden 50% der vereinbarten Kosten fällig.
6. Copyright
Alle an den/die Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Barbara Jennetten. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Barbara Jennetten ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
7. Versicherungsschutz
Jede/jeder Auftraggeberin/Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching- und Beratungssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
Coaching und Beratung sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings und Workshops ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin.
Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Barbara Jennetten.
8. Haftung
Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Barbara Jennetten haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Barbara Jennetten beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Barbara Jennetten zurückzuführen ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Graz. Gerichtsstand ist das für Graz-Umgebung zuständige Handelsgericht. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Graz, 27.1.2013